Das Lebenswerk sinnvoll wirken lassen – Ihr Nachlass
Der letzte Wille spiegelt stets auch das Wesen und das Lebenswerk des Erblassers wider.
Wenn Sie Ihr Lebenswerk sinnvoll wirken lassen wollen, dann bietet sich die Berücksichtigung unserer Stiftung in Ihrem Testament an.
So fördern Sie dauerhaft die Einrichtungen und Angebote, die unsere Stiftung unterstützt und helfen damit sozial benachteiligten Menschen aus unserer Region.
Selbstverständlich können Sie dabei im Rahmen unseres Stiftungszweckes auch eine Zweckbindung verfügen, um eine Altersgruppe, eine Einrichtung oder ein Leistungsangebot besonders zu fördern. Auch die Zweckbindung für die Betreuung bestimmter Personen ist möglich.
Zeigen Sie mit Ihrem letzten Willen oder auch mit einer Schenkung zu Lebzeiten Ihr bürgerschaftliches Engagement, lassen Sie Ihr Lebenswerk sinnvoll weiter wirken!
Gern informieren wir Sie in einem vertrauensvollen Gespräch und
auf Ihren Einzelfall bezogen näher über die Möglichkeiten
einer solchen Regelung.