Die Stiftung Lebenshilfe Waldeck - Frankenberg
Die Vereine Lebenshilfe Frankenberg (Eder) e. V. und Lebenshilfe Waldeck e. V. sowie das Lebenshilfe-Werk Kreis Waldeck-Frankenberg e. V. vertreten als "Die Lebenshilfe in Waldeck-Frankenberg" die Interessen von sozial benachteiligten Menschen - insbesondere derer mit Behinderung oder von Behinderung bedrohten - aller Altersgruppen. Darin eingeschlossen sind die Anliegen ihrer Familien.
Die Lebenshilfe sorgt daher aktiv in unserer Region für entsprechende Angebote und Einrichtungen, damit diesen Menschen eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht wird.
Dazu zählen Wohneinrichtungen, Wohngemeinschaften, Betreutes Wohnen, seniorengerechte Wohn- und Tagesangebote, Freizeitangebote, Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung sowie die Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in Kindertagesstätten, Frühförder- und anderen kinder- und jugendspezifischen Einrichtungen ebenso wie die Beratung, Unterstützung, Betreuung und Assistenz von Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen.
Auch wenn die Lebenshilfe mit ihren Einrichtungen und Angeboten wirtschaftlich solide arbeitet, bedarf es auf Grund von Kürzungen bzw. ausbleibenden Erhöhungen von öffentlichen Mitteln und Zuschüssen - bei steigenden Lebenshaltungs- und Betriebskosten - einer Neuorientierung in der Finanzierung des Leistungsangebotes für diese Menschen. Nur darüber kann für die Zukunft die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben der Gemeinschaft und das dafür notwendige Netzwerk an Diensten und Einrichtungen erhalten und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.
Die Lebenshilfe-Vereine haben sich daher zur Gründung der Stiftung Lebenshilfe Waldeck-Frankenberg in Form einer gemeinnützigen Stiftung des Bürgerlichen Rechtes entschlossen, um durch diese neue Institution für die Zukunft finanziell besser gerüstet zu sein.
So wird die inhaltliche Arbeit der Lebenshilfe in unserer Region auf Dauer gesichert.
Sichere Lösungen für heute, morgen und übermorgen
Eine gemeinnützige Stiftung – wie die Stiftung Lebenshilfe Waldeck-Frankenberg – unterliegt besonderen gesetzlichen Regelungen. Dies gilt insbesondere für das Steuerrecht.
Dadurch ergeben sich nicht nur für die Stiftung, sondern auch für deren Stifter, Zustifter und Spender Möglichkeiten, die einer „normalen“ gemeinnützigen Organisation und deren Spendern/Förderern nicht zur Verfügung stehen.
Unsere Stiftung entstand aus einem Stiftungsvermögen, das die Lebenshilfe-Vereine zur Gründung selbst gestiftet haben. Das Gesetz bestimmt u. a., dass Stiftungen einer besonderen behördlichen Aufsicht unterliegen und nur die Erträge aus dem Stiftungsvermögen – nicht aber das Stiftungsvermögen selbst! – für die in der Stiftungsverfassung genannten Zwecke eingesetzt werden dürfen. Der Stiftungsvorstand verwaltet die Stiftung und führt den Stifterwillen aus. Der Stiftungsrat wacht über die Einhaltung des Stifterwillens im Sinne des Stiftungszweckes. Beide Gremien arbeiten ehrenamtlich.
Durch sogenannte „Zustiftungen“ kann und soll dieses Vermögen weiter wachsen. Zustifter kann dabei grundsätzlich jeder Bürger, jede Firma und jede Organisation werden, die Vermögenswerte dem Stiftungszweck unserer Stiftung zur Verfügung stellen kann und will.
Die Besonderheiten sind dabei, dass diese Zustiftungen steuerlich begünstig behandelt werden und dass der Stifter diese Zustiftung in einem bestimmten Rahmen auch an die Zusage von Versorgungsleistungen durch die Stiftung aus dem zugestifteten Vermögen für sich und/oder seine Angehörigen binden kann!
Die Stiftung kann damit ihren eigentlichen Stiftungszweck erfüllen und auf Grund ihrer Struktur und rechtlichen Rahmenbedingungen für Zustifter sichere Versorgungslösungen für heute, morgen und übermorgen anbieten.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie hierzu nähere Informationen.